Prüfungsanfechtung: Das ist zu tun, wenn die Note nicht gerechtfertigt ist

Wenn du durch eine entscheidende Prüfung gefallen bist und die Note für diese nicht gerechtfertigt ist, musst du das so nicht hinnehmen. Vielmehr besteht die Option, Widerspruch gegen diese Fehlentscheidung auf Seiten des Prüfers einzulegen. Dafür kannst du dich an einen Rechtsanwalt wenden, dessen Spezialgebiet das Prüfungsrecht ist. So kannst du unter Umständen dennoch dein Studium fortsetzen bzw. beenden. Doch welche Prüfungen kannst du überhaupt anfechten und wann lohnt es sich? Wie gehst du dabei genau vor und welche Kosten entstehen durch die Prüfungsanfechtung? Wir verraten es euch in diesem Artikel.

Prüfungsanfechtung

Anfechtung: Bei welchen Prüfungen ist es möglich?

Generell kannst du jede Prüfung anfechten. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Abschlussprüfung oder eine andere Art handelt. Möglich sind zum Beispiel:

  • Meisterprüfungen
  • Staatsexamina
  • Abschlussprüfungen der Fachhochschulen bzw. Hochschulen
  • Anschlussprüfungen sämtlicher Berufsfelder
  • Prüfungen, die für den Fortgang essentiell sind

Zudem musst du nicht zwangsläufig durch eine Prüfung gefallen sein, um sie anfechten zu können. Auch gegen diejenigen, deren Note nicht gerechtfertigt ist, kannst du Widerspruch einlegen.

Unter welchen Umständen lohnt sich eine Anfechtung der Prüfung?

Insbesondere dann, wenn die Note für den weiteren beruflichen Fortgang von Bedeutung ist, lohnt sich eine solche Anfechtung. Bei bestimmten Studiengängen wie beispielsweise im Lehramt ist die Vergabe der Arbeitsplätze von den Noten abhängig. Dann ist es essentiell zu handeln, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Zudem solltest du einen Widerspruch gegen eine Prüfung einreichen, wenn der Fortgang bzw. die Beendigung deines Studiums unmittelbar gefährdet ist. Dann ist die Prüfungsanfechtung oft die letzte Möglichkeit, das Studium doch noch beenden zu können. Jedoch kannst du nur dann eine Prüfung anfechten, wenn du tatsächlich nicht gerecht behandelt wurdest.

Welche Optionen bestehen?

Eine Prüfungsanfechtung ist nur dann möglich, wenn es zu einer fehlerhaften Beurteilung oder zu einem Verfahrensfehler kam. Letzterer liegt vor, wenn die Bedingungen der Prüfung nicht gerecht waren. Dies passiert leider besonders häufig bei mündlichen Prüfungen. Nachlesen kannst du die Vorgaben in den jeweiligen Prüfungsgesetzen der Studiengänge. Dazu zählen zum Beispiel die Dauer der Prüfung, die rechtzeitige Ladung, die Anzahl der Beisitzer und Prüfer oder die ordnungsgemäße Anfertigung eines Protokolls. Wurde eine dieser Prüfungsbedingungen nicht korrekt eingehalten, so kannst du einen Widerspruch einreichen und plädierst auf eine Wiederholung. Bei einer fehlerhaften Beurteilung hingegen hat der Korrektor richtige Antworten als falsch gewertet. Lässt sich dies nachweisen, strebst du eine Höherbewertung durch eine Neubewertung an. Dies hat eine bessere Note zur Folge.

So gehst du vor:

Nach Erhalt deiner Prüfungsergebnisse hast du vier Wochen Zeit, um gegen diese vorzugehen. Bist du der Meinung, dass deine Note nicht gerechtfertigt ist, wendest du dich an einen Rechtsanwalt, der sich auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert hat. Zunächst wird dann ein Wiederspruch gegen die Erlassbehörde eingereicht. Bei einem Erfolg ist das Verfahren hiermit beendet. Kommt es jedoch zu einer Zurückweisung des Widerspruchs, so reicht der Spezialist eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Dieses entscheidet dann über den jeweiligen Fall. In der Regel lassen sich dabei Verfahrensfehler besser nachweisen, da diese urkundlich belegbar sind.

Welche Kosten können auf dich zukommen?

Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos, solange du dieses gewinnst. Verlierst du es jedoch, kommen bundeslandabhängig in etwa 100 Euro auf dich zu. Wird dein Anliegen hingegen vor Gericht behandelt, musst du neben dem Honorar für den Rechtsanwalt im Falle einer Niederlage auch für die Gerichtskosten aufkommen. Diese können je nach Verfahren sehr unterschiedlich ausfallen und lassen sich leider nicht pauschal beziffern.